Lerngarten "69"

Kleingartenverein "Gartenfreunde e.V."
Neukieritzsch

Kinderparzelle

 

Patenschaftsvertrag

 

Zwischen

dem Kleingartenverein „Gartenfreunde“ e.V. Neukieritzsch

und der Kindertagesstätte „Haus der Zukunft“ Neukieritzsch

 

 

Ziel der Patenschaft ist es den Garten 69, in Kooperation mit der oben genannten Kindertagesstätte, partnerschaftlich zu einem grünen Lern- und Spielort für Vorschulkinder zu entwickeln.

Die Nutzung ist für die Kindertagesstätte unentgeltlich und dient ausschließlich auf kindgerechte und spannende Weise, Kenntnisse für Umwelt und Natur den Kindern zu vermitteln.

 

 

1. Gegenstand der Patenschaft

 

Für den Garten 69 übernimmt der Verein:

-          Die Pflege sowie die Instandhaltung der baulichen Anlagen

-          Die Kosten für Pacht, Energie, Wasser und Saatgut

-          Die fachliche Betreuung

-          Die Nutzung der Vereinswiesen und des Vereinshauses ist von den Kindergartengruppen möglich

-          Die geernteten Produkte kommen der Kindertagesstätte zu Gute

 

 

2. Nutzung

 

Die Kindertagesstätte darf den Garten für die Durchführung von Gartenprojekten mit den Kindergartengruppen zu jeder Zeit vom

01.04. bis 31.10. nutzen.

Der Einrichtung wird ein Schlüssel zur Verfügung gestellt.

Die Projekte sind vorher mit dem Verein abzusprechen und diesem bis zum 31.3. jedes Kalenderjahres schriftlich zu melden. Es wird ein fester Ansprechpartner von der Kindertagesstätte benannt, der regelmäßigen Kontakt mit dem Verein hält, über die Projekte informiert und bei Fragen zur Verfügung steht.

Eine andere als die kleingärtnerische Nutzung ist nicht erlaubt.


 

 

 

3. Pflegevereinbarung

 

                                                    Verein                         Kita

Grünflächen mähen                            x

Gehölze schneiden                              x

Säen und pflanzen                              x                              x

Beete von Unkraut freihalten                x                              x

Wässern der Kulturen                          x                              x

Winterpflege der Beete                        x

 

 

4. Haftung

 

Die Kindertagesstätte hat keinen Anspruch auf Haftung des Vereins für Sach- oder Personenschäden, die im Rahmen der Nutzung des Gartens auftreten.

 

 

5. Dauer des Patenschaftsvertrages

 

Der Patenschaftsvertrag beginnt mit Wirkung vom                              und kann von beiden Seiten bis zum 30.11 jedes Kalenderjahres gekündigt werden. Die Kündigung ist schriftlich einzureichen