Gebührenordnung
Beitrags- und
Gebührenordnung
Um die finanziellen Verpflichtungen im Verein einheitlich und für die
Mitglieder
nachvollziehbar
zugestalten,
gibt sich der
Kleingartenverein
„Gartenfreunde“
e.V.Neukieritzsch
folgende
Beitrags- und
Gebührenordnung.
a)
für den
Verein jährlich
26,00 €
b)
für den
Verband jährlich
18,50 €
a)
Vereinsunfallversicherung
pro Mitglied
jährlich
2,58 €
b)
Rechtsschutzversicherung
pro Mitglied
jährlich
5,50 €
c)
Versicherung
Vereinshaus pro
Mitglied
jährlich
6,00 €
d)
Dienstreiseversicherung
pro Mitglied
jährlich
1,00 €
a) Wasser
pro Garten
jährlich
3,00
€
b)
Energie pro
Garten jährlich
1,00 €
c) Für
Pachtausgleich
und Pflege
freier Gärten
pro m²
0,06
€
d) Gebühr
für Rabattkarte
1,00 €
e)
Entsorgung
Abfälle,
pflanzlich,
Bauschutt, Müll,
Klärgrube
2,50 €
a)
Werterhaltungsstunden
pro Mitglied
9,00 Std.
b) pro
nicht geleistete
Werterhaltungsstunde
15,00
€
c)
Strafzahlung bei
Nichtanwesenheit
oder
Hinterlegung,
Übermittlung
10,00 €
der Zählerstände
für Wasser und
Energie
g)
Die
Kommunikation
und die
Zustellung der
Rechnung erfolgt
per Post
1,50 €
a)
Wasser pro m³
2,60
€
b)
Wasserverbraucherpauschale
pro Abnehmer
6,00
€
c)
Energie pro KWh
0,40
€
d)
Energieverbraucherpauschale
pro Abnehmer
pro Halbjahr
4,50 €
e)
für den
Wiederanschluss
eines Wasser-
oder
Energiezählers,
nach
schriftlichem
Antrag des
Abnehmers, wird
eine Gebühr
erhoben von
35,00 €
f) Die Kosten zur Beschaffung eines neuen Zählers trägt der Unterpächter 25,00 €
a)
drei Tage für
Mitglieder
50,00
€
b)
drei Tage für
Nichtmitglieder
70,00
€
c)
für jeden
weiteren Tag
10,00
€
d)
Wasser
pro m³
3,00
€
e)
Abwasser
pro m³
4,50 €
f)
Energie pro KWh
0,40
€
g)
Glasbruch pro
Teil
3,00
€
abgeschlossen ist eine Verwaltungspauschale pro Jahr zu zahlen von 50,00 €
und für die
Pflege des
Gartens pro
Monat sind zu
bezahlen
25,00 €
8.
Gebühren
bei einer
Gartenübernahme
bei der Unterzeichnung des Übergabevertrages zu Leisten. 200,00 €
Die Mitglieder des Vorstandes werden grundsätzlich ehrenamtlich tätig.
Auf Beschluss der Mitgliederversammlung kann eine einmalige
Aufwandsentschädigung entsprechend der gesetzlichen Regelung gezahlt werden.
bleibt unberührt.
-
Vorsitzende,
0,00 €
-
Stellv.
Vorsitzende,
0,00 €
-
Kassierer,
0,00 €
-
Schriftführer
0,00
€
-
Fachberater 0,00 €
entstandene Kosten, die ausschließlich im Interesse des Vereines erbracht
wurden, erstattet. Die Erstattung erfolgt in dem Umfang und in der Höhe,
wie die gesetzlichen Vorschriften dies als steuerfrei vorschreiben.
a)
Nutzung des
privaten PKW pro
km Entfernung
0,38 €
Grundlage
sind offizielle
Rechnungen bzw.
Kostennachweise
a) Chronik des
Gartenvereins
gedruckt als
Broschüre
48,00
€
b)
Chronik des
Gartenvereins
digital auf
Datenträger
5,00 €
c)
Anfertigung von
Kopien für
Behörden,
Versicherung
u.s.w.
0,50 €
d)
Anfertigung
eines
Übergabeprotokolles
bei
Streitigkeiten
für Behörden
2,50 €
e)
Pro Fahrt
Traktor mit
Hänger
2,50 €
f) Obi
Rabattkarte
g)
Schärfen von
Kettensägen
2,50 €
hinsichtlich der Gestaltung, Erhaltung und Förderung des Vereins können
12.
Zahlungsfristen:
dem jeweiligen Wassergeldkassierer.
31.10. bei dem jeweiligen Energiekassierer
Bleibt ein Unterpächter mit der Zahlung von Entgeltung für Elektro- Energie und
Wasserverbrauch nach den Fälligkeiten in Verzug und leistet er auch nach einer
schriftlichen Mahnung innerhalb von zwei Wochen nicht, ist der Vorstand berechtigt,
von seinen Zurückhaltungsrecht durch Unterbrechung der Versorgung bis zur
vollständigen Zahlung der geschuldeten Beträge zzgl. evtl. Verwaltungskosten Gebrauch
zu machen.
wurden, tritt automatisch Absatz 13. Zahlungsschuldner in Kraft. Bei der Wasser- und
Energieabrechnung entfällt die Zahlungserinnerung und es tritt sofort Absatz 13.b
erste Mahnung in Kraft.
13.
Zahlungsschuldner
b) 1. Abmahnung oder 1. Mahnung, Mahngebühren von 5,00 €
c) 2. Abmahnung oder Mahnung, Mahngebühren von 10,00 €
d) Verzugszinsen werden berechnet mit 8,00 %
e) Für die Zustellung eines einfachen Briefes beträgt die Bearbeitungsgebühr 1,50 €
f) Gebühr für Zustellung eines eingeschriebenen Briefes (Rückschein) 5,00 €
13.
Inkrafttreten