Projekt 52
Gestaltung des Gartens 52 zu einer Freifläche. Die Öffnung des Gartens durch den Gerichtsvollzieher ist bereits erfolgt. Nach Ablauf der gesetzlichen Frist wird mit der Beräumung begonnen. Der Abriss der Laube wird erfolgen, der Garten wird noch eingeebnet, umgegraben und dann wird das Gras gesät |
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Fotos: BIC, Fam. Dieter Lehmann |